Die Egmatinger Gemeindemitteilungen sind ein Druckerzeugnis im Sinne des Presserechts und kein offizielles Amtsblatt. Sie werden vierteljährlich kostenlos an alle Haushalte in der Gemeinde verteilt.

Herausgeber:

Gemeinde Egmating
Erste Bürgermeisterin Inge Heiler
Schloßstraße 22
85658 Egmating

Auflage: 1250 Stück
Erscheinungsweise: Zusätzlich zur Druckausgabe wird eine PDF-Version im Internet unter gemeinde-egmating.de/rathaus-service/gemeindemitteilungen veröffentlicht.
Erscheinungstermine: Die Egmatinger Gemeindemitteilungen erscheinen 4x im Jahr.
Redaktionsschluss: Der Redaktionsschluss wird im Gemeindeblatt und auf der Homepage bekannt gegeben. Nach Redaktionsschluss eingehende Artikel können nicht berücksichtigt werden.

Im Gemeindeblatt kostenlos veröffentlicht werden redaktionelle Beiträge von:
  • Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Einrichtungen der Jugend und Seniorenarbeit mit Sitz in der Gemeinde Egmating
  • Ortsvereinen, Ortsgruppen, gemeinnützigen Institutionen in der Gemeinde. Bei Vereinen, in denen einzelne Sparten/Abteilungen berichten, wird dabei jede Sparte bzw. Abteilung wie ein berichtender Verein gewertet.
  • dem Landratsamt Ebersberg und der VG Glonn
  • sozialen Einrichtungen aus der VG Glonn und dem Landkreis Ebersberg
  • Kontaktdaten und Veranstaltungstermine der o.g. Einrichtungen und Vereine
In den Gemeindemitteilungen kostenpflichtig veröffentlicht werden Beiträge von:
  • Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht, Stellenanzeigen sowie grafisch gestaltete Anzeigen und Flyer.
    Bitte beachten Sie dazu die Mediadaten – Sie erhalten sie auf Anfrage an gemeinde@egmating.de.
Von der Veröffentlichung ausgeschlossen sind:
  • Leserbriefe
  • Beiträge mit politischem Inhalt
  • anonyme Beiträge

Beiträge und Anzeigen:

  • die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen
  • die offensichtlich unwahre, bzw. irreführende Angaben enthalten
  • mit verunglimpfenden oder diskriminierenden Inhalten gegenüber Personen, Vereinen oder sonstigen Institutionen
  • von Parteien oder politischen Gruppierungen
Vorgaben für Texte und Bilder
  • Kostenlos veröffentlicht wird pro Ausgabe und pro Verein/Einrichtung ein Fließtext mit max. 3.500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) und max. drei Bildern sowie einem Wappen, Logo o.ä.
  • Senden Sie Ihren Beitrag an info@e-zacherl.de und in Kopie an gemeinde@egmating.de
Vorgaben für Texte
  • Bitte senden Sie uns Ihre Texte im E-Mail-Anhang als Word-Datei mit Überschrift und Fließtext, ggf. mit Zwischenüberschriften
  • Bitte am Ende des Artikels den Autor oder die Autorin namentlich angeben
  • Bitte achten Sie darauf, Ihre Texte möglichst aktuell zu halten. Artikel über mehrere Monate zurückliegende oder saisonal unpassende Ereignisse kann die Redaktion ablehnen. Dasselbe gilt für sich wiederholende Inhalte.
Vorgaben für Bilder
  • Bitte senden Sie uns Ihre Bilder (max. drei je Beitrag) als Anhang im PNG- oder JPEG-Format – nicht eingebettet in das Word-Dokument.
  • Die Bilder müssen so benannt sein, dass sie dem Text klar zugeordnet werden können.
  • Die Bild-Größe darf eine Auflösung von 800x800px nicht unterschreiten (das entspricht einer Spaltenbreite von 60mm). Bitte beachten Sie auch, dass per WhatsApp weitergeleitete Bilder in der Regel nicht mehr zum Druck zu verwenden sind, da sie zu stark komprimiert sind.
  • Jede Abbildung benötigt eine Bildunterschrift und eine Urheberangabe.

Über den Abdruck eingereichter Beiträge entscheidet die Redaktion. Die Redaktion behält sich Kürzungen und redaktionelle Überarbeitungen sowie die Auswahl der Fotos vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung oder die Bereitstellung eines bestimmten Platzes. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der verfassenden Person wieder.

Datenschutz- und urheberrechtliche Hinweise

Die Gemeinde setzt voraus, dass nur Daten und Fotos übermittelt werden, mit deren Veröffentlichung die Betroffenen einverstanden sind und dass die Vorgaben der DSGVO eingehalten sind. Für etwaige Ansprüche haften die Beitragsersteller.

Anzeigen/Werbung
  • Alle Anzeigen von Privatpersonen und Gewerbebetrieben sind kostenpflichtig.
  • Grafisch gestaltete Anzeigen, Plakate oder Flyer sind kostenpflichtig und werden als Anzeige veröffentlicht. Dies gilt auch für entsprechende Inhalte der o.g. Vereine und Institutionen.
  • Ausgenommen hiervon sind Stellenanzeigen für die Gemeinde und ihre gemeindlichen Einrichtungen.
  • Der Eintrag ins Branchenverzeichnis am Ende des Gemeindeblattes ist kostenlos.