Moderne, kostensparende und papierarme Abwicklung
Ab sofort stellt die Bayerische Steuerverwaltung den Versand von Zahlungserinnerungen für gleichbleibende Vorauszahlungen (beispielsweise zur Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie für die zugehörigen Folgesteuern) ein. Diese Schreiben erinnerten bisher per Brief an anstehende regelmäßige Zahlungstermine.
SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung von Daueraufträgen bieten Bürgerinnen und Bürgern jedoch komfortable Möglichkeiten, ihren regelmäßigen Zahlungen einfach, bequem und termingerecht nachkommen zu können. Das hierfür erforderliche Formular kann unter SEPA Lastschriftmandat abgerufen werden. Selbstverständlich werden die Höhe der Vorauszahlungen sowie deren Zahlungszeitpunkt auch weiterhin aus dem entsprechenden Steuerbescheid ersichtlich sein.
Warum diese Veränderung?
- Digital und automatisch statt Papier und Brief: Moderne Bezahlmöglichkeiten wie das SEPA-Lastschriftverfahren oder die Einrichtung eines Dauerauftrags ermöglichen eine bequeme, sichere und pünktliche Abwicklung Ihrer Vorauszahlungen.
- Ressourcen- und Kosteneffizienz: Der Anteil der Papierüberweisungen ist stark rückläufig; Papier, Druck und Versand verursachen hohe Kosten. Durch die Umstellung sparen wir Papier und schonen die öffentlichen Mittel.
- Zeitgemäß und zuverlässig: Das Lastschriftverfahren sorgt dafür, dass Zahlungen automatisch und termingerecht erfolgen — ohne erneute Erinnerung per Post.
