Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der Gemeinderatssitzung am 18.11.2025 wurde über die Anpassung der Müllgebühren für die Rest- und Biomüllabfuhr beraten und anschließend beschlossen. Laut gesetzlicher Vorgabe müssen die Müllgebühren die betriebswirtschaftlich relevanten Kosten decken. Die dafür kalkulierten Gebühren sind so festzulegen, dass sie den tatsächlichen Bedarf abdecken, ohne auf Steuergelder zurückzugreifen. Die zu erwartenden Einnahmen aus den Gebühren fließen dabei in die Kalkulation ein und bilden die Grundlage für die Gebührenerhebung. Entsprechend den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Gebühren für den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 30.12.2028 wie folgt festgesetzt:
Neue Müllgebühren für Rest- und Biomüllabfuhr:
Restmülltonne + Bio-Tonne:
- 80 Liter: 338,00 €
- 120 Liter: 507,00 €
- 240 Liter: 1.014,00
- 1.100 Liter: 4.649,00 €
Restmülltonne für Eigenkompostierer:
- 80 Liter: 301,00 €
- 120 Liter: 451,00 €
- 240 Liter: 902,00 €
- 1.100 Liter: 4.134,00
Gründe für die gestiegenen Gebühren:
Die erheblichen Gebührenerhöhungen ergeben sich aus mehreren Faktoren:
- Steigerung der Entsorgungsumlage: Die Umlage, die an den Landkreis gezahlt wird, stieg von 254,00 € auf 524,00 € pro Tonne Restmüll. Diese Erhöhung ist auf steigende Logistik-, Fuhrpark- und CO₂-Kosten sowie die Gebühren für die Müllverbrennung zurückzuführen.
- Anstieg der Abfuhrpreise: Die Kosten für Abfuhrverträge sind ebenfalls gestiegen, entweder durch Anpassungen bestehender Verträge oder durch die Ergebnisse einer Neuausschreibung. In den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Glonn führten die europaweiten Ausschreibungen zu einer Preissteigerung von rund 42 %.
- Defizit im letzten Kalkulationszeitraum: Das Defizit aus dem vorangegangenen Zeitraum muss ebenfalls ausgeglichen werden.
In den Gebühren enthaltene Leistungen:
Die genannten Gebühren decken neben der Abholung von Rest- und Biomüll auch folgende Abfallarten und -dienstleistungen ab:
- Gartenabfälle und deren Sammlung
- Elektroschrott
- Problemabfälle
- Altpapier, Batterien, Alteisenschrott
- Gasentladungslampen und Energiesparlampen
- Alt-Deponien und Altlasten
- Betrieb der Wertstoffhöfe
- Verwaltungskosten
Ein detaillierter Bericht zur Berechnung der Müllgebühren kann in der Gemeinde Egmating zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Zukunft der Abfallwirtschaft im Landkreis:
Die Problematik steigender Entsorgungskosten betrifft nicht nur die Gemeinde Egmating, sondern den gesamten Landkreis Ebersberg. Aus diesem Grund wurde auf Landkreisebene eine Arbeitsgruppe gegründet, bestehend aus Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Fachleuten, um Lösungsansätze zu entwickeln, wie die Kosten der Abfallentsorgung zukünftig gesenkt oder zumindest stabil gehalten werden können.
Aktuell wird darüber diskutiert, bestimmte Abfallthemen wieder an den Landkreis zurückzugeben. Dies könnte zu besseren Konditionen durch landkreisweite Ausschreibungen führen.
Ein erster Schritt in diese Richtung wurde bereits unternommen: Ab dem 01.01.2026 wird die Abfallwirtschaft an die neu gegründete landkreiseigene Gesellschaft AVIVE übergeben. Diese wird als Kommunalunternehmen organisiert, was eine höhere Flexibilität und Effizienz bei der Abfallwirtschaft verspricht.
Die Organisation der Abfallwirtschaft in Form eines Kommunalunternehmens ist ein wichtiger Schritt, um die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit der kommunalen Abfallwirtschaft dauerhaft zu sichern.
Durch die rechtliche und finanzielle Verselbstständigung werden Einnahmen und Ausgaben aus dem Kreishaushalt herausgelöst. Dadurch entstehen eine klare Kostentransparenz und eine effizientere Steuerung der abfallwirtschaftlichen Aufgaben. Gleichzeitig kann das zukünftige Kommunalunternehmen flexibler und schneller auf technische, ökologische und wirtschaftliche Veränderungen reagieren, da bürokratische Abläufe reduziert werden.
Die gewählte Rechtsform schafft zudem stabile und flexible Strukturen, um auch bei einer möglichen Rückdelegation abfallwirtschaftlicher Aufgaben von den Gemeinden an den Landkreis eine verlässliche und leistungsfähige Aufgabenerfüllung sicherzustellen.
Der Verwaltungsrat als spezialisiertes Gremium sorgt für eine klare strategische Ausrichtung und stärkt die unternehmerische Verantwortung und Effizienz des Kommunalunternehmen.
Insgesamt ermöglicht das Kommunalunternehmen eine moderne, wirtschaftliche und zukunftsorientierte Organisation der Abfallwirtschaft.
Wir hoffen, dass wir Ihnen die Hintergründe der Gebührenanpassung sowie die zukünftige Ausrichtung der Abfallwirtschaft verständlich darstellen konnten. Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahmen ist es, eine leistungsfähige und kostengünstige Abfallentsorgung zu gewährleisten, die den Bedürfnissen der Bürger gerecht wird.
