Entsorgung von Altbatterien nach Einführung des Batterierechtsdurchführungsgesetzes (BattDG)
Das Batterierechtsdurchführungsgesetz (BattDG) ist am am 18. August 2025 in Kraft getreten und löst das bisherige Batteriegesetz ab. Es setzt die EU-Batterieverordnung in nationales Recht um und regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien – von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung.
Ab dem 01. Januar 2026 gilt die verpflichtende Annahme (inklusive Nachweispflicht) von Akkus aus E-Bikes und E-Tretrollern (Industriebatterien) an den kommunalen Sammelstellen. Unabhängig davon bleibt die Rücknahmepflicht für Händler und Hersteller weiterhin bestehen.
- Verpflichtende Rücknahmesysteme bei Online- und Einzelhändlern – unabhängig vom Neukauf.
- Erhöhte Recyclingquoten für verschiedene Batterietypen.
- Verschärfte Vorschriften für die sichere Lagerung und den Transport von Lithium-Ionen-Akkus.
- Neue Kennzeichnungspflichten, die Verbrauchern Informationen über Inhaltsstoffe und Recyclingfähigkeit geben.
Nicht alle kommunalen Sammelstellen sind für die Annahme von sämtliche Altbatterien und Akkus ausgerüstet. Auf der Webseite der Gemeinde Egmating ist in den nächsten Tagen eine Auflistung zu finden, welche Batterien und Akkus im Wertstoffhof abgegeben werden können, und welche an der Schadstoffsammelstelle des Landkreises „An der Schafweide“ in Ebersberg entsorgt werden müssen.
Weiterführende Informationen finden Sie in dem Merkblatt der Kommunalen Abfallwirtschaft Ebersberg: Elektroaltgeräte & Lithium-Ionen-Akkus richtig entsorgen
