Bio-Tonnen

Aus gegebenem Anlass weisen wir alle Benutzer von Bio-Tonnen dringend darauf hin, keine Plastikbeutel, gelbe Säcke, farbig bedrucktes Papier, Wattestäbchen, verschweißte Lebensmittel, Kartoffelsäcke, Flaschen und Babywindeln, Fleisch bzw. Wurst, Staubsaugerbeutel, imprägniertes Holz, Zigarettenreste etc. in die Bio-Tonnen zu werfen. Bitte beachten Sie auch, dass die im Handel erhältlichen kompostierbaren Plastikbeutel ebenfalls nicht in die Bio-Tonne dürfen, da sie bei der Störstoffaussortierung nicht von normalen Plastiktüten unterschieden werden können und eine deutlich höhere Verrottungsdauer haben als der restliche Bio-Abfall. Ein hoher Anteil an Störstoffen erhöht auch gleichzeitig die Kosten für die Abfallentsorgung die letztendlich von allen Bürgern im Rahmen der Abfallgebühren zu tragen sind.

Des Weiteren weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass es ab 01.01.2025 bundesweit gesetzlich vorgeschrieben wird, dass in der Bio-Tonne maximal 1,00 % Fremdstoffe enthalten sein dürfen. Werden die Vorgaben nicht eingehalten, sind nicht nur Verwarnungen oder Hinweise die Folge. Bio-Tonnen werden dann von der Müllabfuhr nicht entleert, bis der Fremdstoff vom Nutzer der Biotonne entfernt wurde. Dies wird wohl im Regelfall erst mit der nächsten Leerungstour möglich sein.

Genseder Christian,
Abfallbeauftragter der VG Glonn