Pressemitteilung zum Urteil zu Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst

„Einklang von Klimaschutz und Trinkwasserschutz ist möglich“

Egmating, Oberpframmern, Höhenkirchen-Siegertsbrunn, 08. Juli 2024.

Download der Pressemitteilung

Auch nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, wonach der Genehmigungsbescheid zum Windradbau im Höhenkirchner Forst rechtswidrig sei, zeigt sich die Bürgerwind Höhenkirchner Forst weiterhin überzeugt, dass ein Einklang von Klimaschutz durch den Ausbau von erneuerbaren Energien wie Windenergie und Trinkwasserschutz möglich ist und strebt in enger Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt und dem Landratsamt München eine von allen Seiten getragenen Lösung an. Zunächst müsse allerdings die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.

Gegen die Genehmigung der drei Windenergieanlagen im Höhenkirchner Forst vom Oktober 2023 hatte der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) geklagt, der regelmäßig rechtlich gegen Genehmigungsbescheide von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen vorgeht.

Dass der Genehmigungsbescheid aufgrund des Urteils der Bayerischen Verwaltungsrichter nunmehr rechtswidrig ist, bedeutet nicht, dass die Genehmigung aufgehoben ist. Allerdings ist, aufgrund von Verfahrensfehlern im Bescheid, ein ergänzendes Genehmigungsverfahren erforderlich, um die vom Gericht festgestellten Mängel zu heilen. Welche Schritte dafür notwendig seien, werde allerdings erst klar, wenn die Urteilsbegründung vorliege.

Gesellschafter der Bürgerwind Höhenkirchner Forst GmbH & Co. KG sind die Gemeinden Egmating, Höhenkirchen-Siegertsbrunn und Oberpframmern. Bürgermeisterin Mindy Konwitschny (Höhenkirchen-Siegertsbrunn) erklärte: „Um den Bau von Windenergieanlagen als Bürgerprojekte zu gestalten und umzusetzen, braucht es Zeit, gute Vorbereitung, Planungssicherheit und vor allem die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger. Dies ist und bleibt uns von Beginn an sehr wichtig.

Ein zentrales Thema im Höhenkirchner Forst ist der Schutz des Trinkwassers. Zu Beginn der Planungen des Projekts im Jahr 2018 galt noch die sogenannte „10H-Regelung für Windenergieanlagen“, der zufolge das Zehnfache der Höhe einer Windenergieanlage, mindestens aber 2.000 m Abstand zur geschlossenen Wohnbebauung eingehalten werden muss. Unter Berücksichtigung dieses 2.000 m-Abstands und eines Wespenbussard-Vorkommens im Süden des Höhenkirchner Forstes kam man bei der Planung unausweichlich in Berührung mit dem Wasserschutzgebiet. Aufgrund der damaligen Rechtslage, die bis November 2022 unverändert bestand, gab es keine Alternativen für Standorte außerhalb dieses Wasserschutzgebietes. Die erforderlichen Gutachten, Messungen und Berechnungen wurden im Zeitraum 2019 bis 2023 erstellt und mit dem Genehmigungsantrag im März 2023 eingereicht.

Von Beginn an haben wir den Schutz des Trinkwassers sehr ernst genommen und daher zahlreiche Schutzmaßnahmen sowohl für die Bau- als auch die Betriebsphase getroffen“, betont Andreas Lutz, Bürgermeister von Oberpframmern. So habe man sich für einen getriebelosen Anlagetyp entschieden, um keine wassergefährdenden Stoffe in Form von Getriebeöl in den Windenergieanlagen zu verwenden. Zudem seien umfangreiche hydrologische Gutachten erstellt, eine hydrogeologische Baubegleitung eingerichtet und eine Brunnenmessstelle zur ständigen Überwachung des Wassers installiert worden. Welche weiteren Maßnahmen ergänzt werden sollten, könne erst aus der Urteilsbegründung abgeleitet werden.

Die drei beteiligten Gemeinden hatten im Vorfeld lange um die Akzeptanz ihrer Bürgerinnen und Bürger geworben. In zahlreichen Informationsveranstaltungen wurden immer wieder die aktuellen Stände des Projektes transparent dargelegt. Besonderes Augenmerk galt der Herleitung, unter welchen seinerzeit geltenden Voraussetzungen die Standorte gewählt und welche Gutachten dazu erstellt worden waren, bevor die Genehmigungsunterlagen eingereicht wurden. „Dass einige dieser Voraussetzungen, wie der Schutz des Wespenbussards und die 10H-Regel, gegen Ende der Genehmigungsvorbereitung weggefallen sind und damit nicht mehr zwingend in der Abwägung berücksichtigt werden müssen, bedeutet nicht, dass diese für die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr wichtig sind.“ so Inge Heiler und Mindy Konwitschny, Bürgermeisterinnen der Gemeinden Egmating bzw. Höhenkirchen-Siegertsbrunn.

Den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der drei Gemeinden sei es von Anfang an wichtig gewesen, den Bau der drei Windenergieanlagen als Bürgerprojekt zu planen und umzusetzen. Die Vision war von Anfang an klar: Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch finanziell – und nicht „nur“ in punkto Klimaschutz – von den Windrädern profitieren. Das macht das Projekt, und damit die dringend notwendige Energiewende vor Ort, zu einem Gemeinschaftsprojekt, hinter dem große Teile der Bevölkerung stehen. Das zeigt sich vor allem an den zahlreichen Anfragen zum Zeitplan und zu den Beteiligungsmöglichkeiten. Mindy Konwitschny: „Wir möchten, dass die Belange, die unsere Bürgerinnen und Bürger in diesem sehr transparenten und langem Verfahren eingebracht haben, weiter mitgenommen werden in der Entwicklung unseres gemeinden- und landkreisübergreifenden Projektes.“ „Wir Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind überzeugt, dass die Energiewende und damit der Klimaschutz nur gemeinsam mit allen Behörden und vor allem gemeinsam mit unseren Bürgerinnen und Bürgern gelingt,“ sind sich die Bürgermeisterinnen Inge Heiler und Mindy Konwitschny sowie Bürgermeister Andreas Lutz einig.